Vereinsbestimmung zur Gewährleistung des Datenschutzes

Vereinsbestimmung zur Gewährleistung des Datenschutzes

Sängerlust 1867 Schweinfurt

§ 1 Datenschutzerklärung
Diese Vereinsbestimmung beinhaltet die »Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person« gemäß Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

§ 2 Verantwortlichkeiten
Als verantwortliche Stelle gilt der Verein Sängerlust 1867 Schweinfurt, vertreten durch die 1. Vorsitzende Heike Bauer, Walther-von-der-Vogelweide-Str. 68, 97422 Schweinfurt.
Die ordnungsgemäße Verarbeitung der Daten wird gewährleistet.

§ 3 Umgang mit Daten
Mit dem Beitritt eines Mitgliedes nimmt der Verein folgende personenbezogene Daten auf:

  • Ruf- und Familienname,
  • Anschrift,
  • Geburtsdatum und -ort,
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse),
  • Datum des Vereinsbeitritts,
  • Ehedaten.

Diese Informationen werden durch ein EDV-System gespeichert. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Nach Art. 6 Abs. 1 lit. B DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn diese für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind, was die Mitgliedschaft im Verein einschließt. Über die Verarbeitungstätigkeiten wird ein Verzeichnis gemäß Art. 30 DSGVO geführt.

§ 4 Veröffentlichung
In unserer Vereinspublikation »Faktotum« und in Online-Medien werden folgende Daten veröffentlicht:

  • Ruf- und Familienname,
  • Geburtsdatum,
  • Archivbilder,
  • Bilder von Vereinsveranstaltungen.

»Ist ein Mitglied mit der Veröffenlichung nicht einverstanden, muss es dies in schriftlicher Form dem Vereinsvorstand mitteilen!«

§ 5 Datenübermittlung
Als Mitglied des

  • Fränkischen Sängerbundes,
  • Deutschen Chorverbandes

ist der Verein verpflichtet, ggf. personenbezogene Daten seiner Mitglieder an diese Verbände zu melden. Übermittelt werden hierbei:

  • Ruf- und Familienname,
  • Alter,
  • Anschrift,
  • besondere Daten (bspw. Mitgliedsdauer bzgl. Ehrungen u. a.).

Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z. B. Vorstandsmitglieder, Chorleiter) werden ggf. weitere Daten übermittelt:
Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse) und Funktion im Verein.

§ 6 Löschung von Daten
Personenbezogene Daten, deren Notwendigkeit zur Verarbeitung zu Vereinszwecken entfallen ist, werden unaufgefordert durch den Verein gelöscht. Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten des Mitgliedes aus der Mitgliederverwaltung gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. Sie werden gesperrt.
Namen von Vereinsmitgliedern und statistische Daten (Eintritt, Austritt) werden für Zwecke der Chronik auch über zehn Jahre hinaus genutzt.

§ 7 Auskunft
Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft des Vereins über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung (sofern nicht Art. 6 Abs. 1 lit. b. od. f DSGVO betroffen ist). Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung der Datenverarbeitung oder einen Widerspruch gegen eine Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage über Auskunft ist in Textform an den Vorstand zu stellen.

§ 8 Beschwerde
Das Mitglied hat ein Beschwerderecht. Zuständig für den Sitz des Vereins ist das Landesamt für Datenschutzaufsicht, Promenade 27, 91522 Ansbach.

§ 9 Inkrafttreten
Diese Vereinsbestimmung wurde durch den Vorstand am 25. Mai 2018 beschlossen und ist sofort in Kraft getreten.